040-675 90 800 Email-Kontakt BAE -REAL ESTATES UG (haftungsbeschränkt) 2018 Anfahrt      Seitenübersicht      Downloadbereich      Datenschutz      AGB      Impressum      Kontakt      Beurteilungen unserer Kunden Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie sowie für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen stehen Ihnen ggf. verschiedene Fördermittel zur Verfügung. Rufen Sie jetzt einfach die folgende Rufnummer 040-675 90 800 an, um sich kompetent beraten zu lassen Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese vor Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen. Es gilt also: erst informieren dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben! Übersicht der Anbieter: Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Wohn-Riester Öffentliche Fördermittel der einzelnen Bundesländer (IFB Hamburg / Investitionsbank Schleswig-Holstein)   -Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsverbilligte Darlehen für verschiedene Maßnahmen. Ein Klassiker ist das KfW-Wohneigentumsprogramm. Neben dem Kauf oder Neubau ganzer Häuser werden aber beispielsweise auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen gefördert. Die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern laufen immer über eine Bank, meist im Rahmen der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenskonditionen sind von der KfW vorgegeben, hier haben die unterschiedlichen Kreditinstitute jedoch etwas Gestaltungsmöglichkeiten so dass der Vergleich immer lohnt. Allerdings wickeln nicht alle Banken alle KfW- Programme ab. Wir berücksichtigen KfW-Mittel bei jeder Finanzierung und prüfen, ob es sich für Sie rechnet, diese Darlehen in die Gesamtfinanzierung einzubauen! Sofern beim Kauf von Gebrauchtimmobilien mit späteren Modernisierungsmaßnahmen zu rechnen ist, suchen wir schon jetzt Bankpartner aus, die grundsätzlich auch die dazu passenden KfW- Programme abwickeln! -Wohnriester   -Wohnriester Kauf oder Bau gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien. Es gibt derzeit grund- sätzlich  3 Möglichkeiten, Wohnriester in Anspruch zu nehmen. Gefördert wird: Über die Tilgung von Immobilienkrediten (Annuitätendarlehen); die staatlichen Zulagen für Tilgungsbeiträge werden dabei zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt. Aber: Nicht alle Banken bieten dies an, der Darlehensvertrag muss riesterfähig und zertifiziert sein! Die vollständige Entschuldung muss bis zum 68 Lebensjahr erfolgt sein. Über die Entnahme von angesparten Beiträgen aus bereits bestehenden und geförderten Altersvorsorgeprodukten. Eine solche „Entnahmemöglichkeit“ wird sogar vom Bundesfinanzministerium für den Beginn der Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich. Über die Besparung von Bausparverträgen (mit entsprechender Zertifizierung!) und deren Einbindung in die Gesamtfinanzierung der Immobilie. Wir empfehlen, Wohnriester mittels eines ganz normalen Annuitätendarlehen zu nutzen. Dabei werden die staatlichen Zulagen für Sondertilgungen verwendet, was wiederum die Darlehenslaufzeit deutlich verkürzt. So werden Sie mit Wohnriester schneller schuldenfrei. Wenn Sie nicht sofort bauen oder kaufen wollen, empfehlen wir, die Wohnriesterförderung über einen Bausparvertrag zu nutzen. Allerdings kommt es hierbei auf die Wahl der richtigen Bausparkasse und deren Tarif an. Unsere Produktpartner werden bei dieser Form des Wohnriester laufend von unab- hängigen Vergleichen empfohlen.Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach hier mit uns Kontakt auf , und lassen sich individuell, kostenlos und unverbindlich beraten. -Öffentliche Fördermittel der Länder (Bauförderung der Bundesländer) Die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum oder dessen Neubau ist grundsätzlich Angelegenheit der einzelnen Bundesländer. Daher fallen Art und Höhe der Fördermittel je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus. Grundsätzlich gilt, dass alle Fördermittel vor Unterschrift von Bau- oder Kauf- verträgen beantragt werden müssen. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn die Verträge eine sog. Rücktrittsklausen enthalten, die ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zugesteht, wenn öffent- liche Fördermittel nicht bewilligt werden. Wenn Sie bereits einen Bau- oder Kaufvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist eine Landesförderung nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie auch, dass öffentliche Fördermittel immer mit der restlichen Finanzierung abgestimmt sein müssen. Wir helfen Ihnen gerne, im Rahmen der Gesamtfinanzierung und auch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel. Nehmen Sie einfach hier mit uns Kontakt auf.

Verschiedene öffentliche Förderdarlehen