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BAE -REAL ESTATES UG (haftungsbeschränkt) 2018
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Beurteilungen unserer Kunden
Für den Erwerb oder Neubau einer Immobilie sowie für bestimmte Modernisierungsmaßnahmen
stehen Ihnen ggf. verschiedene Fördermittel zur Verfügung.
Rufen Sie jetzt einfach die folgende Rufnummer 040-675 90 800 an, um sich kompetent beraten zu
lassen Selbstverständlich kostenlos und unverbindlich
Bei fast allen Fördermitteln gilt der Grundsatz, dass diese vor Beginn der Maßnahmen beantragt
werden müssen. Es gilt also: erst informieren dann Bau- oder Kaufverträge unterschreiben!
Übersicht der Anbieter:
▪
Zinsverbilligte Darlehen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
▪
Wohn-Riester
▪
Öffentliche Fördermittel der einzelnen Bundesländer (IFB Hamburg /
Investitionsbank Schleswig-Holstein)
-Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) vergibt zinsverbilligte Darlehen für
verschiedene Maßnahmen. Ein Klassiker ist das KfW-Wohneigentumsprogramm. Neben dem Kauf
oder Neubau ganzer Häuser werden aber beispielsweise auch einzelne Modernisierungsmaßnahmen
gefördert.
Die Darlehen werden nicht direkt bei der KfW beantragt, sondern laufen immer über eine Bank,
meist im Rahmen der Gesamtfinanzierung. Die Darlehenskonditionen sind von der KfW vorgegeben,
hier haben die unterschiedlichen Kreditinstitute jedoch etwas Gestaltungsmöglichkeiten so dass der
Vergleich immer lohnt. Allerdings wickeln nicht alle Banken alle KfW- Programme ab.
Wir berücksichtigen KfW-Mittel bei jeder Finanzierung und prüfen, ob es sich für Sie rechnet, diese
Darlehen in die Gesamtfinanzierung einzubauen! Sofern beim Kauf von Gebrauchtimmobilien mit
späteren Modernisierungsmaßnahmen zu rechnen ist, suchen wir schon jetzt Bankpartner aus, die
grundsätzlich auch die dazu passenden KfW- Programme abwickeln!
-Wohnriester
-Wohnriester Kauf oder Bau gilt ausschließlich für selbstgenutzte Immobilien. Es gibt derzeit grund-
sätzlich 3 Möglichkeiten, Wohnriester in Anspruch zu nehmen. Gefördert wird:
Über die Tilgung von Immobilienkrediten (Annuitätendarlehen); die staatlichen Zulagen für
Tilgungsbeiträge werden dabei zu 100 Prozent für die Darlehenstilgung eingesetzt. Aber: Nicht alle
Banken bieten dies an, der Darlehensvertrag muss riesterfähig und zertifiziert sein!
Die vollständige Entschuldung muss bis zum 68 Lebensjahr erfolgt sein. Über die Entnahme von
angesparten Beiträgen aus bereits bestehenden und geförderten Altersvorsorgeprodukten. Eine
solche „Entnahmemöglichkeit“ wird sogar vom Bundesfinanzministerium für den Beginn der
Auszahlungsphase vorgeschlagen, um damit eine selbst genutzte Wohnimmobilie entschulden zu
können. Eine Rückzahlung des Entnahmebetrags ist nicht mehr zwingend erforderlich. Über die
Besparung von Bausparverträgen (mit entsprechender Zertifizierung!) und deren Einbindung in die
Gesamtfinanzierung der Immobilie.
Wir empfehlen, Wohnriester mittels eines ganz normalen Annuitätendarlehen zu nutzen. Dabei
werden die staatlichen Zulagen für Sondertilgungen verwendet, was wiederum die Darlehenslaufzeit
deutlich verkürzt. So werden Sie mit Wohnriester schneller schuldenfrei.
Wenn Sie nicht sofort bauen oder kaufen wollen, empfehlen wir, die Wohnriesterförderung über einen
Bausparvertrag zu nutzen. Allerdings kommt es hierbei auf die Wahl der richtigen Bausparkasse und
deren Tarif an. Unsere Produktpartner werden bei dieser Form des Wohnriester laufend von unab-
hängigen Vergleichen empfohlen.Wir beraten Sie gerne. Nehmen Sie einfach hier mit uns Kontakt auf
, und lassen sich individuell, kostenlos und unverbindlich beraten.
-Öffentliche Fördermittel der Länder (Bauförderung der Bundesländer)
Die Förderung des Erwerbs von Wohneigentum oder dessen Neubau ist grundsätzlich Angelegenheit
der einzelnen Bundesländer. Daher fallen Art und Höhe der Fördermittel je nach Bundesland sehr
unterschiedlich aus. Grundsätzlich gilt, dass alle Fördermittel vor Unterschrift von Bau- oder Kauf-
verträgen beantragt werden müssen. Ausnahmen sind ggf. möglich, wenn die Verträge eine sog.
Rücktrittsklausen enthalten, die ein kostenfreies Rücktrittsrecht vom Vertrag zugesteht, wenn öffent-
liche Fördermittel nicht bewilligt werden.
Wenn Sie bereits einen Bau- oder Kaufvertrag ohne Rücktrittsklausel unterschrieben haben, ist eine
Landesförderung nicht mehr möglich. Bitte beachten Sie auch, dass öffentliche Fördermittel immer
mit der restlichen Finanzierung abgestimmt sein müssen. Wir helfen Ihnen gerne, im Rahmen der
Gesamtfinanzierung und auch bei der Beantragung öffentlicher Fördermittel. Nehmen Sie einfach
hier mit uns Kontakt auf.
Verschiedene öffentliche Förderdarlehen